Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die bei unseren allgemeinen  Geschäftsbedingungen etwas unpersönliche Formulierung bitten wir zu entschuldigen. Sie sollte nicht als unfreundlich verstanden werden, sie sollten nur klar und nachvollziehbar sein. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin kundenfreundlich und bestmöglich kulant agieren.

Abs. 1) Teilnahmebedingungen für die Veranstaltungen, durchgeführt vom Verein Sport-Bildung-Kultur Kärnten, Sektion Hockey-Alpe-Adria, 9020 Klagenfurt, Messeplatz 1/1/3 ZVR-Zahl: 507087078 und/oder Alpe-Adria Sport Union ZVR-Zahl: 1641433183 nachfolgend  „Veranstalter“ genannt:

Allgemein:  Grundlage aller mit dem Veranstalter abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung sowie allfällige Sonderbedingungen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Die Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Spätestens mit der Inanspruchnahme des Produkts oder der Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(Bei männlichen Formulierungen ist selbstverständlich die weibliche miteinbezogen.)

Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Abs. 2) Die Anmeldung der TeilnehmerInnen erfolgt schriftlich über das auf der website www.hockeycampskaernten.at vorgedruckte Anmeldeformular. Die TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche Vertreter sind zu diesem Zeitpunkt über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls auf der Website einsehbar sind, informiert und nehmen diese vollinhaltlich an. Wenn der Kunde eine Bestellung/Anmeldung beim Veranstalter aufgibt, wird diese per e-mail vom Veranstalter an die von dem Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse bestätigt. Der Teilnehmervertrag (bei Minderjährigen mit einem gesetzlichen Vertreter) kommt damit zustande.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen.

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm per mail übermittelte Rechnung innerhalb von zehn Arbeitstagen oder der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart ist, zu begleichen. Soweit im Einzelfall keine andere Regelung angegeben ist, wird nach dem Vertragsabschluss, bei Erhalt der Bestätigung, die Zahlung des Teilnehmerpreises in voller Höhe fällig. Die Kosten für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung sind auf der Website des Veranstalters einsehbar und gelten mit der Anmeldung als vom Kunden akzeptiert. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer, der Camp-Nummer und dem Namen der/s TeilnehmerInnen auf das angegebene Geschäftskonto des Veranstalters.
(Kärntner Sparkasse ATIBAN:  AT19 2070 6045 0060 1101 -BIC: KSPKAT2KXXX) zu überweisen.

Bei kurzfristiger Anmeldung ist die Rechnung umgehend zu begleichen. Mit der Bestellung bzw. Anmeldung bestätigt der Kunde die Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und anerkennt diese.

Sollte der Unkostenbeitrag nicht fristgerecht beim Veranstalter einlangen, behält sich dieser das Recht vor, die Anmeldung ohne Rückfrage zu löschen. Das „Nicht-Begleichen“ der Rechnung (= Zahlungsverzug) gilt jedoch nicht als Stornierung (die Verbindlichkeit gegenüber dem Veranstalter bleibt bestehen). Stornierungen müssen immer (unabhängig davon, ob der Unkostenbeitrag bereits beglichen wurde oder noch offen ist) schriftlich per E-Mail an info@hockeycampskaernten.at  oder per eingeschriebenem Brief an die im Absatz 1 angegebene Adresse erfolgen.

Die mit der Anmeldung erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht während der Betreuung durch den Veranstalter sind Bestandteil des Vertrages. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für den Teilnehmer abgeschlossen, ist die Vollmacht des Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter des Kindes für eine Teilnahme an der Veranstaltung beizugeben.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Stornierung

Abs. 3) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und der Dienstleistung und ist in der Anmeldung festgelegt.
Es besteht die Möglichkeit gem. Konsumentenschutzgesetz innerhalb von sieben Werktagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angaben von Gründen von diesem zurück zu treten. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Zustellung der Anmeldungebestätigung.  Der Vertrag endet mit Beendigung der jeweiligen Veranstaltung.

Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an:  info@hockeycampskaernten.at  oder per eingeschriebenem Brief an die Adresse s. Abs. 1) erfolgen.
Die Stornierungsbedingungen und – kosten richten sich nach dem jeweiligen Termin der Stornierung: Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Das „Nicht-Begleichen“ der Rechnung (ohne schriftliche Stornierung) gilt nicht als Stornierung (die Verbindlichkeit gegenüber dem Veranstalter bleibt bis zur schriftlichen Stornierung bestehen).

Stornobedingungen Hockeycamps
bis 60 Tage vor Beginn des Hockeycamps 20 %
ab dem 59. bis 30. Tag vor Beginn 30 %
ab dem 29. bis 14. Tag vor Beginn 50 %
ab dem 13. bis 6. Tag vor Beginn 70 %
ab dem 5. bis 1. Tag vor Beginn 90 %
bei Nichterscheinen am Anreisetag 100 %

Stornobedingungen Turniere außerhalb Österreichs/Europa
bis 60 Tage vor Beginn des Turniers 30 %
ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Beginn 50%
ab dem 29. bis zum Beginn des Turniers 90%

Bei allen Stornierungen behält sich der Veranstalter die Verrechnung einer zusätzlichen Bearbeitungs- und Systemgebühr von € 30,-vor.

Stornoversicherung Hockeycamps:
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit freiwillig eine Stornoversicherung abzuschließen.Die Kosten dafür betragen pro Veranstaltung und pro Person € 25,– und sind gleichzeitig mit den in Rechnung gestellten Kosten für die Veranstaltung zu begleichen. Diese Stornoversicherung kommt ausschließlich bei Verhinderung durch Krankheit oder Verletzungen bis zum Anreisetag des jeweilig gebuchten Camps zu tragen. In diesem Fall ist die schriftliche ärztliche Bestätigung (ausschließlich Chefarzt) vorzulegen.
(ausgenommen davon sind Hotelstornierungen, diese unterliegen den indivduellen Stornobedingen des jeweiligen Unterkunftgebers/Hotels/Jugendherberge)

Stornoversicherung Turniere außerhalb Europas (Pee-Wee Tournament Kanada):
In diesem Fall wird vom Veranstalter KEINE Stornoversicherung angeboten. Es steht jedem Teilnehmer frei, dies bei einer Versicherung seiner Wahl abzuschließen. Verpflichtend und vom Veranstalter angeboten wird eine Rückreiseversicherung, die ab dem Tag der Abreise bis zum Tag der Ankunft abgeschlossen wird und nur im Fall von Krankheit oder Verletzung während des Turniers den Rücktransport nach Österreich gewährleistet.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Abs. 4) Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach dem Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:
  2. bei Verstößen gegen die Verhaltensanforderungen ohne Einhaltung einer Frist: Im Interesse aller Teilnehmer behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer, die grob gegen die Verhaltensanforderungen verstoßen und/oder wiederholt durch ihr Benehmen die Durchführung und die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen, von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung der Anmelde- und Teilnehmergebühr auszuschließen.
    Teilnehmer, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können ebenfalls zurückgeschickt werden. Eine anteilige Erstattung des Teilnehmerpreises wird nicht gewährt. Die Teilnehmer werden am ersten Tag der Veranstaltung über die Verhaltensregeln informiert.

3. bei außergewöhnlichen Umständen: Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Veranstaltungen infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist
oder auch die Sportanlagen nicht zur Verfügung stehen.

Haftung und Versicherung

Abs. 5) Die Teilnahme am Camp wie auch bei allen Turnieren erfolgt auf eigene Gefahr! Eventuelle Verletzungen und Erkrankungen während des Camp-oder Turnier Aufenthaltes müssen durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Bei Unfällen während der Veranstaltung wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer muss also krankenversichert sein. Des Weiteren wird mit der Anmeldung bestätigt, dass das teilnehmende Kind körperlich und sportlich gesund und voll belastbar ist. Eventuelle Einschränkungen wie z.B. Allergien , die erforderliche Einnahme von Medikamenten oder andere Besonderheiten sind von den Erziehungsberechtigten dem Veranstalter schriftlich bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung mitzuteilen. Für die Veranstaltung wurde eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen. Der Veranstalter ist dadurch für Haftpflichtschäden versichert. Er haftet gegenüber den Teilnehmern nur im Rahmen der Leistung der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigung über diese Leistungen hinaus oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Wie bei solchen Veranstaltungen üblich, kann der Veranstalter für Schadensfälle jeglicher Art keine Haftung übernehmen, Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer haftet für verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner Privathaftpflichtversicherung. Alle im Rahmen der Veranstaltung durch Teilnehmer verursachten Sachschäden, sind durch eine Haushaltsversicherung des Kunden abzudecken. Für diese Allgemeinen sowie für die gesamten Geschäftsbedingungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich als zwingend vereinbart.

Wertgegenstände

Abs. 6) Wir raten davon ab, teure Geräte und Wertgegenstände wie zum Beispiel Handys, Organzier oder größere Geldbeträge zur Veranstaltung mitzunehmen. Unsere Betreuer können nicht darauf achten, dass diese Geräte auch von anderen Kindern sachgemäß behandelt werden. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden. Die Kosten von Schäden am Eigentum der Unterkünfte oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

 Gegenseitige Haftung

Abs. 7) Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers erteilen mit der Anmeldung die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen/Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.
Die Aufsichtspflicht beginnt nach der offiziellen Eröffnung der Veranstaltung und endet nach der letzten gemeinsamen Aktivität lt. Zeitplan.

Datenschutz

Abs. 8) Der Veranstalter speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern. Die notwendigen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Anmeldedaten (Artikel, Preis, Menge usw.), sowie sämtliche weiteren vom Kunden freiwillig gemachten Angaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen der Kundenbetreuung und Lieferung gesammelt, bearbeitet und verwendet. Sämtliche personenbezogenen Informationen werden ausschließlich für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der aktuellen Datenschutzbestimmungen benutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Datenübermittlung unsicher sein kann. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. Mit der Anmeldung wird unwiderruflich zugestimmt, dass Aufnahmen, Fotos bzw. Videos des angemeldeten Kindes7Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen. Der Veranstalter darf Fotos des Camps auf der eigenen Website und auf der eigenen Facebook Seite veröffentlichen und zu eigenen Werbezwecken verwenden. Verjährung: Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Teilnehmervertrag.

Leistungen

Abs. 9) Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Informationen auf www.hockeycampskaernten.at  Die Leistungsverpflichtung ergibt sich auch aus den Teilnehmerbedingungen, sowie evtl. ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Angebote, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Andere oder ergänzende Vereinbarungen zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

Änderungen der Leistungen

Abs. 10) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnehmervertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt würden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte über erhebliche Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Schwimmen

Abs. 11) Mit der Anmeldung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch bestätigt, dass das Kind im Rahmen der Veranstaltung unter Aufsicht auch ein Schwimmbad besuchen darf  bzw. an einem kleineren Gewässer sich aufhalten darf. Falls die Kinder schwimmen gehen, werden sie zuvor von den Aufsichtspersonen gefragt, ob sie schwimmen können und dann aufgefordert, ihr Eigenkönnen vorzuzeigen, um dann die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Forderungen

Abs. 12) Wir nehmen die Interessen unserer TeilnehmerInnen wahr, wenn wir über Mängel oder Missstände noch während des Aufenthaltes der TeilnehmerInnen informiert werden. Bitte beachten Sie, dass auf nachträglich gestellte Forderungen nicht mehr eingegangen werden kann, wir aber alles daran setzen, den Aufenthalt der TeilnehmerInnen bestmöglich zu gestalten.

Schlussbestimmungen

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klagenfurt am Wörthersee. Für Fragen betreffend die AGB stehen wir gerne zur Verfügung: office@hockeycampskaernten.at

24.11.2017